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Baumängel – Energieberatung ersetzt keine Baubetreuung

24 April 2023
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Die Baubranche fordert mehr Staatshilfen für den Wohnungsbau. Doch damit fordert sie letztlich, dass noch mehr unqualifizierte Arbeitslose ins Erwerbsleben auf dem Bau gebracht werden. So muss sich die Politik nicht um Arbeitslose kümmern, das macht und finanziert dann der Bauherr mit seiner Baustelle … und zahlt darauf noch sogenannte „Mehrwertsteuer“. Auch dreht sich vieles mittlerweile um Energieeffizienz, wobei ein Energieberater keinen Bausachverständigen ersetzt!

Es klingt etwas zynisch, doch diese Praxis hat ihre Folgen, insbesondere für die Qualität der Bauausführung. Nachstehend einiges an Baumängeln.

Wärmebrücken, WEDI-Platten und Bauschaum sind auf dem Bau mittlerweile weit verbreitet. Doch diese Ausführung hier ist mangelhaft und hätte auch von einem Energieberater erkannt werden müssen. Es fehlte an der fachkundigen Begleitung durch einen Baubetreuer.

Schlagregenschutz, der Lastabtrag des Fensters und die fehlende Abdichtung sind ein Mangel. Auch hier hätte ein Baubetreuer, der sich mit dem Thema Fenstereinbau auskennt, den Rückbau gefordert, um den Mangel zu beseitigen. Der Energieberater hier hat das übersehen, doch einem Baubetreuer wäre das aus 20 Metern aufgefallen.

Schlagregendicht mit PU-Schaum ist mangelhaft.

Es fehlen Bodenplattendämmung und Estrich …

Die Befestigung ist mangelhaft.

Fensterrahmen direkt am Fußholz des Daches. Hier bestehen Wärmebrücken und es das Holz wird der Verrottung preisgegeben.

Der Einbau des Schiebetürelementes und der anderen Fenster in diesem Haus ist hochgradig mangelhaft.

Mit einem Baubetreuer und Bausachverständigen wäre das nicht passiert!

Energie-Effizienz-Experte haftet nicht für entgangene Zuschüsse!
Ein Energie-Effizienz-Experten berät im Rahmen der KfW-Förderung den Antragsteller über die passenden und aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen und prüft diese Maßnahmen, ob sie technisch förderfähig sind. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. anschließend die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Insofern ist der Energie-Effizienz-Experte zum einen technischer Berater für den Bauherrn, zum anderen übt er eine Kontrollfunktion gegenüber der KfW aus.

Doch ein Vertrag über Beratungsleistungen im Rahmen der KfW-Förderung ist kein Werkvertrag, denn der Energie-Effizienz-Experte schuldet im Hinblick auf die übernommene Beratung keinen Erfolg, sondern lediglich eine Dienstleistung im Sinne einer fachlichen Beratung.

Eine Garantie zur Erlangung der angegebenen Fördermittel schuldet ein Energie-Effizienz-Experte dem LG Bielefeld zufolge grundsätzlich nicht (Anschluss an und Fortführung von OLG Celle, IBR 2014, 361).

LG Bielefeld, Urteil vom 31.01.2023 – 7 O 325/21