Mängelrüge vor Abnahme von Betongold
21 Oktober 2020Prinzipienlos und grausam geht es auf dieser Baustelle in Harpstedt, Soltauer Straße zu.
Der Baupfusch, angetrieben durch den Bauträger (ein Immobilienpartner) treibt hier ganz besondere Blüten. Hier geht es um Betongold und um die 10 häufigsten Baumängel beim Ein- und Zweifamilienhausbau – manchmal finde ich aber auch locker 30 Baumängel.
Wie?
- Fehlerhafte Abdichtungsarbeiten
- Mangelhafte Sockelabdichtung
- Fensteranschlüsse
- Feuchter Estrich
- Trittschalldämmung
- Rissbildung im Mauerwerk
- Fehlerhafte Badabdichtung
- Fehlerhafte Fußbodenheizung
- Mangelhaften Schallschutz
- Undichte Luftdichtheitsebene usw.
Auf dieser Baustelle sind die Bauherren Bittsteller, wenn es um die Beseitigung von Planungsfehlern und Ausführungsfehlern geht.
Der Bauträger und Immobilienpartner glaubt an sein Betongold – dumm.
Bei der Anmerkung von Baumängeln gegenüber dem Bauträger, wurden die Bauherren und ich auf das Hausrecht des Bauträgers hingewiesen und von der Baustelle verbannt. Naja acht Handwerker, der Bauträger plus Sohn sind ein Argumeent.
Der Anwalt des Bauherren hat den Bauträger über dieses nicht zulässige, ausgesprochene Hausverbot aufgeklärt.
Wie soll der Bauherr und sein Sachverständiger auch Mängel rügen wenn man nicht ins Haus kann, obwohl der Bauträger von den Bauherren bezahlt wird. Hier wird wohl schlechtes Betongold produziert.
Ein Blick auf den Dachboden (Bild oben) offenbart schwerwiegende Ausführungsmängel, extremer Baupfusch. Auch hier sollte es eine Vollsparrendämmung werden.
Die späteren Schäden sind Feuchtigkeit und Schimmelpilze unter den OSB Platten.
Die Zwischensparrendämmung ist als Vollsparrendämmung zu verlegen.
Die Vollsparrendämmung ist eine Form der Zwischensparrendämmung, bei der der gesamte Raum zwischen den einzelnen Sparren, das sogenannte Gefach, mit Dämmmaterial ausgefüllt wird.
Hier, wie auf den anderen Bildern ist die Vollsparrendämmung mangelhaft ausgeführt.
Als Vollsparrendämmung bezeichnet man eine Variante der Dämmmethode zwischen den Sparren, die deren gesamte Höhe komplett füllt. Ist diese nur teilweise gefüllt, spricht der Fachmann dagegen von einer Teilsparrendämmung. Die Vollsparrendämmung erzielt selbstverständlich bessere Dämmwerte.
DIN 4108-3 // Wände und Dächer müssen luftdicht sein und u. a. sind Tauwasserbildung zu unterbinden, sonst wird das Betongold verrotten.
So ausgeführt entsteht Tauwasser infolge von Konvektion innerhalb der Konstruktion.
Wichtig ist, dass raumseitig, also auf der beheizten Seite der Wärmedämmschicht, eine durchgehende Luftdichtheitsebene angebracht und entsprechend verklebt ist.
Sie können den Bauträger, Immobilienpartner oder Handwerker auffordern, die Erstellung eines schriftlichen Mängelbeseitigungskonzepts vorzulegen, weil sie die Mängelbeseitigung qualitativ ohne ein solches Konzept vielleicht nicht beurteilen können.
Sonst kauft man statt Betongold, eine Blattgoldhütte. So gewinnt man keinen Nachhaltigkeitspreis!