Rückbau Kellersohle

Rückbau einer Kellersohle

22 August 2015

Die Ursachen für Schäden an Betonkonstruktionen liegen häufig in der mangelhaften Ausführung. Aber auch bereits bei der Planung (Detailplanung und Ausschreibung) werden immer wieder Fehler gemacht.

Tipp: Achten Sie auf Checklisten und Zulassungen

Eine Checkliste für zu beachtende Punkte vor und nach dem Betoneinbau fehlt auf sehr vielen Baustellen, das erhöht die Fehlerquote zusätzlich. Darüber hinaus haben einige Unternehmen nicht einmal die Zulassung, um in den jeweiligen Überwachungsklassen arbeiten zu dürfen.

In diesem Fall bin ich vom Bauherren als Baubegleitung beauftragt worden bis zum Abschluss der gesamten Bauphase. Auf dem Bild erkennt man den Rückbau einer Fundamentplatte eines Kellergeschosses, auf der eigentlich später der Keller und der Rest des Einfamilienhauses erbaut werden sollte.

Was war passiert?

Der Tragwerksplaner der Bauträgergesellschaft hatte die Dimensionierung der tragenden Bauteile falsch ermittelt. Der Bewehrungsstahl (das Bewehrungseisen) in der Sohlplatte war vom Statiker des Bauträgers falsch berechnet worden.

Durch Nachprüfung durch einen von mir eingesetzten renommierten Statiker aus Oldenburg, mit dem ich schon seit 1995 zusammenarbeite, würde nach Erfahrung und kurzer Sichtung der Pläne etwa die doppelte Menge an Bewehrungsstahl für die Bodenplatte benötigt.

Der Bauträger veranlasste eine Neuberechnung der Statik. Die Statik wurde dann nochmal von dem Ersteller der Statik und einem „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Gutachter, Abkürzung: ö.b.v. )“ korrigiert. Allerdings wurden im Zuge dessen von uns noch weitere Fehler in der Verarbeitung und Umsetzung festgestellt, so dass am Ende die Statik und damit die Ausführungsvoraussetzungen für die schadfreie Erstellung einer WU-Beton-Sohlplatte nach fünf Berichtigungen endlich schlüssig waren.

Quelle ist die HOAI – Zitat aus der HOAI

Der mit der Entwurfsplanung eines Ingenieurbauwerks (HOAI 1996 § 64 Leistungsphase 3) beauftragte Tragwerksplaner hat eine genehmigungsfähige Leistung zu erbringen.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Denn nur, wenn die Ausführungspläne und die Leistungsbeschreibung vollständig und richtig sind, kann das Gewerk nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften (z. B. DIN oder VDI–Vorschriften und andere baurechtlichen Vorschriften) ein Haus (Gewerk) fehlerfrei und ohne Mängel erstellt werden, zum Beispiel ist darauf zu achten, dass auch Beschaffenheitsmerkmale erfüllt wurden oder der Soll-Zustand mit dem Ist-Zustand übereinstimmt.

Die Handwerker müssen die Arbeiten dann nach den Bauplänen ausführen. Auf Verarbeitungsfehler bei dieser Kellersohle gehe ich an anderer Stelle nochmal intensiver ein.

Zum Zeitpunkt des angetroffenen Baupfusches war die örtliche Baustelle schon in der Leistungsphase 8 angelangt. Auf dieser Baustelle ist der Bauleiter seiner Sorgfaltspflicht in keiner Weise nachgekommen. Der Bauleiter wurde daraufhin vom Bauträger gewechselt.

Zitat aus den offiziellen HOAI-Phasen

Leistungsphase 8: Objektüberwachung – Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

Kosten dieser Misswirtschaft

Zerteilen der etwa 10 Tage alten Sohlplatte für den Abtransport durch den Lkw. Der Kran, zwei Lkw und ein paar Bauarbeiter waren den ganzen Tag mit dem Rückbau der Sohlplatte beschäftigt, bestehend aus Noppenbahn, Bewehrungseisen, Fugendichtungsblech und Beton. An diesem Tag wurden womöglich 25.000 bis 30.000 € vernichtet. Die zusätzlichen Planungskosten und andere Folgekosten können im Augenblick auch nur geschätzt werden. Wäre auf dieser falsch ausgeführten Sohlplatte das Haus errichtet worden, wären die Folgekosten und der Bauschaden vermutlich ungleich größer.

Mein Auftraggeber hat keinerlei Schaden dadurch genommen. Zwar wird das Einfamilienhaus nicht mehr termingerecht fertig, doch die Kosten für Einlagerung der Möbel durch die verspätete Fertigstellung werden ebenfalls durch den Bauträger übernommen. Auch muss natürlich Ersatzwohnraum bereitgestellt werden.

Alle Kosten durch Vorplanungsfehler, Planungsfehler und Ausführungsfehler werden vom Bauträger übernommen. Dies konnte ich ohne juristische Beihilfe für meinen Bauherren durchsetzen. Allerdings muss ich dem Geschäftsführer der Bauträgergesellschaft auch zu Gute halten, dass er als Bauträger sich seiner Schuld auch wohl bewusst war. So ging es doch relativ reibungslos und man konnte sich außergerichtlich einigen, ohne einen Juristen einschalten zu müssen.


Ein Trost für einige – ich war letztes Jahr auf einer Veranstaltung vom Bund deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e. V. in Neuss. Veranstalter war der Landesverband NRW, Titel der Veranstaltung war „Holzdächer – normgerecht, aber leider verfault“, Referent war Dipl. Ing. Matthias Zöller. Als wir uns über Baupfusch unterhielten, sagte jemand zu mir, er sei nicht unglücklich über die vielen Bauschäden, denn auf deren Behebung werden jeweils auch wieder Umsatzsteuer, Renten und Krankenkassenbeiträge gezahlt. Außerdem würde so die Bauwirtschaft mit Aufträgen versorgt. Dadurch gäbe es letztlich weniger Arbeitslose. Vielleicht kommen wir so wieder zur Vollbeschäftigung. Bei so viel Elend am Bau kann einem nur der Sarkasmus noch hilfreich zur Seite stehen.


Mit dem Wissen, was alles an und mit dieser Sohlplatte falsch gelaufen ist, wurde an anderer Stelle nach dem gleichen Fehlermuster das Haus erstellt. Hier war man scheinbar sehr schmerzfrei oder aber nicht gut beraten. Entsprechender Bauherr hatte einen Architekten mit der Baubegleitung beauftragt. Eine Architektenhaftpflicht deckt erfahrungsgemäß einen Schaden von bis zu 1 Millionen ab, außer es ist dem Architekten eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen. Ich glaube, hier wird oft wissentlich Baupfusch an allen Fronten akzeptiert.

Sollten Sie ein Haus bauen wollen, dann holen Sie sich meinen fachlichen Rat. Sonst sitzen Sie am Ende auf einer Immobilie, die vier Monate alt ist mit einem geschätzten Verkaufspreis von 30 % des Erstellungspreises bei Bekanntwerden der vorliegenden Baumängel. Dazu sei gesagt, dass dies im April 2012 geschehen ist und der Bauträger aus dem Bremer Umland hat bereits Pleite gemacht, da gibt’s nicht mehr viel zu holen.

Auch hiervon an anderer Stelle mehr – es bleibt spannend: „Sohlplatte ohne Bewehrungseisen und Frostschürzen in Wella Form.“